EINFACHE UND KOSTENGÜNSTIGE ENERGIEKARTIERUNG

Energiekartierung

Unternehmen, die mehr als 2,8 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, unterliegen der Verpflichtung zur gesetzlichen Energiekartierung, Energiekartierungsgesetz (2014:266) (EKL). 

Sofern noch keine Energiebilanz erstellt wurde, muss die erste Bilanz bis spätestens 11. Oktober 2026 eingereicht werden. Bisherige Energieerhebungen werden im 4-Jahres-Rhythmus durchgeführt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit großer jährlicher Energieverbrauch (statt große Unternehmen) meldepflichtig nach dem EKL-Gesetz.  

Alternativen zum gesetzlichen ECL

Eine klassische Energieberatung wird von einem externen Energiegutachter eines Beratungsunternehmens durchgeführt. Dabei entsteht ein Bericht, der auf einer einmaligen Messung des Energieverbrauchs des Unternehmens basiert.

Eine modernere Arbeitsweise ist ein Energiemanagementsystem wie SenseNode. Energy Analytics. Dabei werden Messwerte aus Streamingdaten aller notwendigen Messpunkte in kompletten Zeitreihen und mit Reportfunktion abgerufen.

Wenn Sie sich für die Arbeit mit einem Energiemanagementsystem entscheiden, das Energy Analytics Das Unternehmen erhält einen Bericht, der saisonale Schwankungen, Boom-/Bust-Phasen und Produktionsschwankungen berücksichtigt. Gleichzeitig kann die Organisation auch zwischen den Berichten mit Verhalten, Routinen und konkreten Daten arbeiten.  

Es gibt viele Beispiele dafür, dass mit diesem Ansatz große Energieeinsparungen erzielt werden konnten, ohne dass kapitalintensive Investitionen erforderlich waren. 

Das fast digitale EKL von SenseNode

Für Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem verfügen SenseNode Energie Analyse Kan SenseNode Beratungs zertifizierte Energiegutachter durchführen die gesetzliche Kartierung.  

01
Gründungstreffen

Gemeinsam sorgen wir dafür Energy Analytics enthält die notwendigen Daten für eine EKL.

02
Formulare und Support

SenseNode sendet ein auszufüllendes Formular sowie eine Liste, welche Bilder unser zertifizierter Energie-Mapper von der Anlage benötigt.

03
Einreichung von Formularen und Fotos

Der Firmenvertreter vor Ort sendet das ausgefüllte Formular samt Fotos an unseren zertifizierten Energiegutachter zurück.

04
Zusammenstellung und Analyse

SenseNode Advisory erstellt vor dem Besuch vor Ort einen Entwurf eines EKL-Berichts.

05
Bei Bedarf: Ortsbesichtigung und Validierung

Unser zertifizierter Energiegutachter besucht die Anlage und geht den Bericht zusammen mit den Technikern durch, führt seine eigene Prüfung durch und sucht nach Antworten auf alle Fragen vor dem endgültigen EKL-Bericht.

06
Fertiger Bericht

Sensenode Advisory kümmert sich um die Einreichung bei der Energieagentur und der Bericht ist für die nächsten 3 Jahre fertig.

Nutzen Sie EKL für echte Effizienzarbeit. Erhalten Sie eine vollständige Maßnahmenbewertung, nicht nur ein Papierprodukt.

Magnus Holfelt

Senior Energieingenieur, SenseNode

Günstiger geht es nicht

Schon seit Das Unternehmen hat SenseNode Energie Analyse ständig aktualisiert Mit der Daten- und Berichtsfunktion kann der quantitative Teil einer Energiekartierung durchgeführt werden aus der Ferne durch vorhandene Analyse– und berichtenfunktioniert.  

Um den quantitativen Teil zu verifizieren und zu vervollständigen, werden einige Informationen über das Unternehmen sowie Fotos benötigt, die von den eigenen Mitarbeitern des Unternehmens eingesandt werden können. Dies reduziert Arbeitszeit, Reisekosten und den ökologischen Fußabdruck und kann dann durchgeführt werden, wenn es für Sie und Ihr Unternehmen passt.

 

Dadurch können wir eine gesetzlich vorgeschriebene Energiekartierung anbieten, die dem halben Preis eines Beraters entspricht.

 

Beachten Sie, dass Sensenode die Energiekartierung nicht aktiv verkauft, sondern den Service unseren bestehenden Kunden anbietet, die über SenseNode verfügen Energy Analytics.

 

Dadurch entstehen für uns minimale Kosten für die Durchführung einer Umfrage, was bedeutet, dass wir Energieuntersuchungen zu den wettbewerbsfähigsten Preisen auf dem Markt anbieten können.

Neue Gesetzgebung

Die jüngste Überarbeitung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet Unternehmen, die zwischen 2,8 GWh und 23,6 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, eine Energieerhebung durchzuführen. Dies kann entweder durch einen zertifizierten Energiegutachter oder mit einem Energiemanagementsystem erfolgen. Wenn das Unternehmen einen Jahresverbrauch von mehr als 23,6 GWh hat, muss es bis spätestens 11. Oktober 2027 ein Energiemanagementsystem eingeführt haben.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt für Konzerne?

Als Konzern führen Sie ein übergeordnetes Energieaudit mit allen Anlagen durch. Sie können selbst eine Priorisierung vornehmen, was enthalten sein soll, ausgehend von den größten Energieverbrauchern. Jede einzelne Anlage muss ihr Energieaudit gemäß den Vorgaben des übergeordneten Energieaudits durchführen.

Ich miete meine Räumlichkeiten, sollen diese im Energieaudit enthalten sein?

Sie sind nur verpflichtet, die Teile des Unternehmens zu kartieren, über die Sie die Verfügungsgewalt haben. In gemieteten Räumlichkeiten hat der Mieter in der Regel die Verfügungsgewalt über den Energieverbrauch seines eigenen Betriebs, nicht jedoch über den Energieverbrauch des Gebäudes. Die Energiebehörde empfiehlt jedoch, dass Sie mit Ihrem Vermieter zusammenarbeiten, um ein Gesamtbild Ihres Energieverbrauchs zu erhalten.

Wie berichte ich?

Der Bericht wird im Unternehmen erstellt und muss nicht eingereicht werden. Die Energiebehörde kann jedoch den Bericht im Rahmen der Überwachung, Nachverfolgung und durch ein Meldeverfahren anfordern.

Wie nutzen Sie die Arbeit mit EKL?

Sprechen Sie mit mir über Energieaudit.

Buchen Sie ein Treffen

Entdecken Sie das kostenlose Demokonto

Ich möchte ein Demokonto zum Testen und Evaluieren Energy Analytics.