

EINFACHE UND KOSTENGÜNSTIGE ENERGIEKARTIERUNG
Energiekartierung
Unternehmen, die mehr als 2,8 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, unterliegen der Verpflichtung zur gesetzlichen Energiekartierung, Energiekartierungsgesetz (2014:266) (EKL).
Sofern noch keine Energiebilanz erstellt wurde, muss die erste Bilanz bis spätestens 11. Oktober 2026 eingereicht werden. Bisherige Energieerhebungen werden im 4-Jahres-Rhythmus durchgeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit großer jährlicher Energieverbrauch (statt große Unternehmen) meldepflichtig nach dem EKL-Gesetz.
- Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 2,8 GWh pro Jahr.
- Frist 11. Oktober 2026, sofern noch keine Kartierung durchgeführt wurde
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit hohem jährlichen Energieverbrauch (nicht aber Großunternehmen) nach dem Energieausweisgesetz berichten.





